Hausordnung

Auf der HaruCon gelten bestimmte Regeln, die mit eurem Betreten des Veranstaltungsgeländes in Kraft treten und deswegen als akzeptiert angesehen werden.

Auf der Harucon gelten bestimmte Regeln, die mit Betreten des Veranstaltungsgeländes in Kraft treten und von den BesucherInnen als gelesen, verstanden und akzeptiert angenommen werden.


Jede/r BesucherIn der Harucon erklärt sich damit einverstanden, sich an die Hausordnung der Veranstaltung zu halten und den Anweisungen der Helfer und des Personals vor Ort jederzeit und umgehend Folge zu leisten.


Zum Besuch der Veranstaltung ist eine Eintrittsgebühr zu entrichten. Die Festlegung der Gebühr obliegt dem Veranstalter und ist nicht verhandelbar. Gegen die Entrichtung des Eintritts erhält der/die BesucherIn ein Besucherband. Dieses ist sichtbar am Körper zu tragen und kann jederzeit vom
Veranstalter oder von einer durch ihn dazu befugten Person kontrolliert werden.

Der Konsum von Zigaretten und anderen tabakhaltigen Produkten sowie Shishas, E-Zigaretten o.ä. ist in den der Veranstaltung zuordenbaren Räumlichkeiten untersagt. as Mitbringen von alkoholischen Getränken ist ebenfalls untersagt, ebenso das Mitbringen von Glasflaschen und Dosen jedweder Art.

Das Mitführen und der Konsum von illegalen Rauschmitteln sind strengstens untersagt. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung sowie zur Anzeige bei der zuständigen Behörde.

Im Interesse des Tierschutzes sowie zum Schutz aller TeilnehmerInnen und BesucherInnen der Harucon ist das Mitbringen lebender Tiere auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ausdrücklich verboten. Ausnahmen davon sind beispielsweise Tiere die speziell für die Versorgung und Unterstützung
Behinderter trainiert sind (Blindenhunde u.dgl.). Im Zweifel sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Der Besuch der Veranstaltung ist von verschiedenen Belastungen begleitet (Lärm, Licht, usw.). Der Veranstalter übernimmt für keinerlei potentiell daraus resultierenden Schäden die Haftung.

Das Erstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen ist auf der Veranstaltung grundsätzlich bis auf Widerruf gestattet, ausgenommen hiervon sind Aufnahmen in WC-Anlagen und Umkleidekabinen ohne nachweisbaren vorherigen Konsens der aufgezeichneten Personen. Die VeranstaltungsbesucherInnen
akzeptieren den Umstand, dass von ihrer Person im Rahmen der Veranstaltung Fotos und/oder Videoaufnahmen u.dgl. entstehen und diese veröffentlicht werden können. Ein Anspruch auf Entgelt dafür besteht in keinem Fall. Für Aufnahmen, die nicht vom Veranstalter selbst stammen, wird von
diesem keinerlei Haftung übernommen. Sollten Personen in vom Veranstalter erstellten und veröffentlichten Medien gegen ihren Willen erkennbar sein, besteht die Möglichkeit des schriftlichen Einspruchs via E-Mail (an office@koja.or.at). Sind die Einwände berechtigt, werden entsprechende Personen in genannten Medien unkenntlich gemacht.

Die Übernachtung in der Halle ist grundsätzlich nicht möglich. Es ist auch nicht gestattet auf dem Vorplatz (dem Klagenfurter Messegelände) zu übernachten. Eine Unterbringung zum Schlafen ist somit nicht im Eintrittspreis enthalten und von jedem/er BesucherIn selbstständig zu organisieren.

Die BesucherInnen haben sich an die Waffenregeln der Harucon zu halten. Ausgenommen von den Beschränkungen sind vom Veranstalter autorisierte Personen (z.B.: Kampfsport-VorführerInnen) und Mitglieder der österreichischen Exekutive im Dienst.

Jegliches Inventar, Einrichtungsgegenstände, Wände, Fenster, Räumlichkeiten sowie das Veranstaltungsgelände etc. dürfen nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Das Aufhängen von Plakaten, u.dgl. bedarf der Zustimmung der Veranstaltungsorganisation. Für eventuelle Beschädigungen haftet der/die VerursacherIn. Bei Sachbeschädigung oder sonstigem strafrechtlich relevantem Verhalten wird ausnahmslos Anzeige erstattet sowie ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen.

Eltern haften für ihre Kinder. Aufsichtspersonen haben darüber hinaus u.a. dafür zu sorgen, dass durch Minderjährige keine Besucher, Aussteller oder der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung gestört werden. In extremen Fällen kann Zuwiderhandlung zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Der Veranstalter hat das Recht, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, andere BesucherInnen oder die Veranstaltung selbst stören von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Recht auf Rückerstattung des geleisteten Eintrittsentgelts besteht nicht.

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Personen- oder Sachschäden übernommen.

Für alle BesucherInnen sowie CosplayerInnen gilt grundsätzlich: Intime Körperteile wie Busen, Schambereich und Po müssen jederzeit bedeckt sein.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für jedwede Schäden an Eigentum (Garderobe u.dgl.).

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für: Personenschäden, Sachschäden, Diebstahl. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und grob fahrlässigem Verhalten.

de_DEDE