Waffenrichtlinien

Um die Sicherheit aller Personen, die der HaruCon beiwohnen, zu gewährleisten, wurden folgende Regeln bezüglich der Waffen-Attrappen bzw. Cosplay-Waffen und des Cosplay-Zubehörs festgelegt.

Um die Sicherheit aller Personen, die der Veranstaltung beiwohnen, zu gewährleisten, wurden folgende Regeln bezüglich der Waffen(-Attrappen) bzw. Cosplay-Waffen und des Cosplay-Zubehörs festgelegt. Die Kontrolle und Durchsetzung dieser Regeln erfolgt durch Sicherheitspersonal sowie den Veranstalter selbst.

Am Gelände der Harucon sind folgende Gegenstände verboten:
• Gegenstände, die unter das österreichische Waffengesetz fallen (WaffG §1). Insbesondere Gegenstände, die laut Waffengesetz der Kategorie der „verbotenen Waffen“ zuzuordnen sind.
• Pyrotechnik (z.B.: Knallkörper, Feuerwerk usw.)
• Gegenstände, die durch ihre Bauart oder Eigenschaft vom Sicherheitspersonal oder dem Veranstalter als gefährlich eingestuft werden (z.B.: angespitzte Besenstiele, raumintensive Cosplay-Aufbauten u.dgl.)
• Waffen(-ähnliche Gegenstände), in denen Metall verarbeitet ist (z.B.: Cosplaywaffen mit Metallklingen u.dgl.)
• Gegenstände zur Personen- und Tierabwehr (sog. „freie Waffen“, wie z.B. Elektroschocker, Pfefferspray, u.dgl.)
• Lebende Tiere als Begleiter zum Cosplay

Das Mitbringen von Waffen i.S.d. Österr. Waffengesetzes zur Veranstaltung ist grundsätzlich nicht erlaubt. In Einzelfällen kann aber beim Veranstalter darum ersucht werden, besagte Waffen bei Cosplay-Wettbewerben und/oder -Darbietungen nutzen zu dürfen. Es obliegt dem Veranstalter dies zu genehmigen oder abzulehnen.

Zum Teil zugelassene Gegenstände (werden überprüft und von uns als genehmigt gekennzeichnet):
• Gegenstände mit mehr als 2 Meter Länge können nach Ermessen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals verboten werden, wenn sie mit der Beschaffenheit der Räumlichkeiten nicht vereinbar sind oder für andere Besucher ein Sicherheitsrisiko darstellen.
• Softair-Waffen u.dgl. sind nur ohne Munition und mit entsprechender Kenntlichmachung einer Anscheinwaffe erlaubt. Derartige Gegenstände werden vom Veranstalter oder dem Sicherheitspersonal kontrolliert und bei Bedarf freigegeben oder verboten

Zugelassene Gegenstände:
LARP- und sonstige Waffen aus folgendem (aber nicht darauf beschränktem) Material:
• Schaumstoff
• Styropor
• Pappe
• Worbla
• Sämtliche Gegenstände, die nicht gegen die oben genannten Richtlinien verstoßen und keine Gefährdung darstellen.

Das Mitführen jeglicher sonstiger Gegenstände, die zur Gefährdung von Personen führen können, bzw. das Anwenden jedweder Gegenstände als Waffe ist strikt untersagt. Gegenstände, die dieser Definition entsprechen können vom Sicherheitspersonal zumindest bis zum Verlassen der Veranstaltung in
Verwahrung genommen (ist der Besitz des Gegenstandes in Österreich gesetzlich verboten, so ist der Gegenstand an die österreichische Exekutive zu übergeben).

Nicht erlaubte Waffen-Attrappen, nicht erlaubte Gegenstände u.dgl. müssen beim Betreten des Veranstaltungsgeländes beim Sicherheitspersonal gemeldet und durch dieses begutachtet werden. Falls diese für Cosplay-Aufführungen benötigt werden, MUSS dies unbedingt bei der Security UND der Cosplay-
Jury angegeben werden!

Werden erlaubte Waffen oder Gegenstände am Gelände der Harucon missbräuchlich oder auf gefährliche Art und Weise in Gebrauch gebracht, kann der/die betreffende(n) BesucherIn(nen) der Veranstaltung verwiesen werden.

Showkämpfe sind auf dem gesamten Veranstaltungs-Gelände (inklusive Vorplatz) untersagt.

Wir bitten euch, so sorgfältig wie möglich mit Requisiten umzugehen, da nicht nur Eigentum beschädigt
oder andere Personen verletzt werden können, sondern auch ihr selbst!

de_DEDE